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Bauliche Vorgaben Bebauungsplan Nr. 1.74 ist bei der Bebauung zu beachten.
Einzelhandelsnutzungen sind zwar zulässig, soweit diese mit einer vor Ort erbrachten Produktion oder Ver- und Bearbeitung von Gütern einschl. Reparatur- und Serviceleistungen im Zusammenhang stehen. Die Ansiedlung in dem Gewerbepark ist nach den EU-Förderrichtlinien förderungswürdig. Reservieren Sie ihr Gewerbegrundstück gleich online. |