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Gewerbepark Rahlmühle - Bauliche Vorgaben

Bauliche Vorgaben

Bebauungsplan Nr. 1.74 ist bei der Bebauung zu beachten.

Grundflächenzahl: 0,6
Geschossflächenzahl: 0,6
Geschosszahl: maximal II.


Einzelhandelsnutzungen sind zwar zulässig, soweit diese mit einer vor Ort erbrachten Produktion oder Ver- und Bearbeitung von Gütern einschl. Reparatur- und Serviceleistungen im Zusammenhang stehen.

Die Ansiedlung in dem Gewerbepark ist nach den EU-Förderrichtlinien förderungswürdig.

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