Veröffentlichung erteilter Aufträge

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat in einem Gem. RdErl. d. MW d. StK u. d. übr. Min. v. 25.11.2011 - 24-32570 u. a. folgendes bekannt gegeben:


„Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergaben) für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet:

 

  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Ort der Auftragsausführung
  • Auftragsgegenstand
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers


Daneben sehen auch die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen und Leistungen (VOB und VOL) Dokumentationspflichten vor.
Gem. § 19 Abs. 2 VOL/ A müssen folgende Angaben  für die o. g. Vergaberarten ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zusätzlich erfolgen:

 

  • Vergabeart
  • Zeitraum der Leistungserbringung


Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A sind diese Angaben bei beschränkten Ausschreibungen bei einem Auftragswert ab 25.000 € und bei freihändigen
Vergaben ab 15.000 € zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der vorgenannten Angaben erfolgt auf der Internetseite des Auftraggebers:

 

Stadt Bad Münder am Deister
- Der Bürgermeister -
Steinhof 1
31848 Bad Münder am Deister
Tel.: (05042) 943 - 0
Fax: (05042) 943 - 150
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