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GrundsicherungsleistungenLeistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Kapitel IV des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten,
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen SGB XII haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bzw. dem des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Formulare
Ihre Ansprechpartnerin: Angelika Drewes Verwaltungsgebäude Lange Straße Lange Straße 3 Zimmer 7 Tel.: 0 50 42/943-178 Fax: 0 50 42/943-153 E-Mail: Angelika.Drewes@bad-muender.de Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr Selbstverständlich ist es auch möglich, Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten zu vereinbaren. |