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Grundsicherungsleistungen
Fotomontage: Seniorinnenkopf und Euromünzen

Grundsicherungsleistungen

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Kapitel IV des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten,
  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben
  • oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen SGB XII haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bzw. dem des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Formulare




Ihre Ansprechpartnerin:

Angelika Drewes
Verwaltungsgebäude Lange Straße
Lange Straße 3
Zimmer 7
Tel.: 0 50 42/943-178
Fax: 0 50 42/943-153
E-Mail: Angelika.Drewes@bad-muender.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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