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Sehr geehrte Gäste,
bei diesen Pauschalangeboten ist die GeTour GmbH als
Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner. Für Ihre Buchungen gelten
die nachfolgend angezeigte Reisebedingungen. |
Reisebedingungen für Pauschalangebote der GeTour GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder e-Mail erfolgen kann, bietet der Gast der GeTour GmbH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. 1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. 2. Leistungsverpflichtung der GeTour GmbH 2.1 Die Leistungsverpflichtung der GeTour GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisebüros sind von der GeTour GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung der GeTour GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.3 Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch die GeTour GmbH verbindlich. 2.4 Für die Reisen anderer Veranstalter tritt die GeTour GmbH lediglich als Vermittler auf. Die Auswahl der Veranstalter wurde gewissenhaft durchgeführt. Die GeTour GmbH übernimmt keine Haftung für den Teil der Durchführung der vermittelten Reisen. Etwaige Ansprüche sind direkt an den Veranstalter zu richten. 3. Anzahlung und Restzahlung 3.1 Mit Vertragsschluß und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens EUR 25,-. 3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, daß die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3 Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig. 3.4 Bei Auslandsüberweisungen hat der Reisegast die anfallenden Bankgebühren zu tragen und sicherzustellen, daß der GeTour GmbH der Reisepreis ohne jeden Abzug gutgeschrieben wird. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 4.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der GeTour GmbH, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der GeTour GmbH. 4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der GeTour GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: bis 31. Tag vor Reisebeginn 15 % (mind. 25,- EUR pro Person) bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 % bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 % ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 70 % 4.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der GeTour GmbH nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Die GeTour GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. 4.5 Es wird darauf hingewiesen, daß der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt. 4.6 Die GeTour GmbH empfiehlt dringend den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!! 4.7 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt die GeTour GmbH bis 31 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 4.8 Der Gast kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen. Für die durch den Wechsel des Gastes entstehenden Kosten erhebt die GeTour GmbH pauschal EUR 25,-. 5. Rücktritt durch die GeTour GmbH 5.1 Die GeTour GMBH kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: a) Die GeTour GmbH ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, daß die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt der GeTour GmbH später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die GeTour GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der GeTour GmbH geltend zu machen. 6. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes 6.1 Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich der GeTour GmbH oder deren, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die GeTour GmbH, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Reisegastes bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GeTour GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonders Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird. 6.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der GeTour GmbH abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert: a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von der GeTour GmbH erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der GeTour GmbH geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der GeTour GmbH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt. 7. Haftung 7.1 Die vertragliche Haftung der GeTour GmbH, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) die GeTour GmbH für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 Die GeTour GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 8. Verjährung, Abtretungsverbot 8.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der GeTour GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die gesetzliche Regelung des § 651g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 8.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. 9. Gerichtsstand, Sonstiges 9.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. 9.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen die GeTour GmbH ist ausschließlich Hameln. 9.3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der GeTour GmbH Hameln vereinbart. Reiseveranstalter: GeTour GmbH Hannoversche Straße 14a 31848 Bad Münder Tel.: 05042-92 98 04 Fax: 05042-92 98 05 Email: info@bad-muender.de Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt: Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart Ihr Reisepreis ist abgesichert durch die Insolvenzversicherung bei: tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH |