Allgemeines zur Dorferneuerung

Die Dorferneuerung in Niedersachsen liegt dem Dorferneuerungsprogramm des Landes zu Grunde. Nach Aufnahme eines Dorfes in das Dorferneuerungsprogramm wird eine auf die speziellen Erfordernisse des Dorfes abgestellte Dorferneuerungs­planung durchgeführt. Nach Fertigstellung und Genehmigung des Dorferneuerungs­planes beginnt eine etwa 7 Jahre dauernde Förderperiode, in der Fördermittel für öffentliche und private Dorferneuerungsmaßnahmen beantragt werden können.

Gegenwärtig befindet sich aus dem Bereich der Stadt Bad Münder die Ortschaft Hamelspringe noch bis Ende 2017 im Förderprogramm der Dorferneuerung.

 

Folgende Ortsteile haben die Dorferneuerung bislang erfolgreich durchlaufen:

 

Beber-Rohrsen (1984-1993)

Brullsen (1989-1997)

Egestorf (1989-1998)

Bakede (1997-2004)

Eimbeckhausen (2001-2009)

Hachmühlen (2002-2009)

 

Ziel der Dorferneuerung

Ziel der Dorferneuerung ist es, die in Jahrhunderten gewachsenen Dörfer in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupas­sen und in die Landschaft einzubinden. Landwirtschaftliche und/oder ortsbildprä­gende Bausubstanz soll erhalten, neuen funktionalen Anforderungen angepasst oder einer neuen Nutzung zugeführt werden, um so den dauerhaften Bestand sicherzu­stellen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden können nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE) Maßnahmen wie:

  • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse sowie der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen
  • Abwehr von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie Renaturierung innerörtlicher Gewässer
  • Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters
  • Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz (als Grundsatz gilt: alles was an den Gebäuden sichtbar ist – Fassade, Dach, Fenster, Türen...)
  • Erneuerung oder Neuanlage ortsbildprägender Freiraumelemente (Einfriedungen, Hofflächen, Baumpflanzungen...)
  • Neu-, Aus- und Umbau von Gemeinschaftsanlagen
  • Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher sowie leerstehender ortsbildprägender Bausubstanz
  • Verbesserung im Innenbereich zur Anpassung an die Erfordernisse für zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten bei landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben
  • Neu-, Aus- oder Umbau von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen

 

Höhe der Förderung

  • Private Maßnahmen: 30 % der Brutto-Investitionssumme, Mindestinvestition ca. 8.400 €, max. Fördersumme 25.000 € je Objekt
  • Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebe: bis zu 30 % der Investitionssumme,höchstens jedoch 75.000 € je Objekt
  • Öffentliche Maßnahmen: 50 % der Netto-Investitionskosten

 

Ablauf einer Fördermaßnahme

  • Kostenlose fachkundige Beratung durch den Umsetzungsbegleiter/ Dorferneuerungsplaner
  • Kostenvoranschlag vom Fachhandwerker einholen
  • Förderantrag und Kostenvoranschlag über die Stadt Bad Münder an das Amt für Landentwicklung Hannover einreichen
  • Bewilligung abwarten. Wichtig: Erst mit der Maßnahme beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, sonst ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn zählt z.B. auch die Beauftragung von Handwerkern oder Materialeinkauf.
  • Durchführung der Maßnahme
  • Einreichen der bezahlten Rechnungen (Verwendungsnachweis)
  • Auszahlung des bewilligten Zuschusses durch das Amt für Landentwicklung Hannover

 

Projektbeispiel - Ausbau der Straße „Hahnenbühl" und Stichweg „Zum Süntel" im OT. Hamelspringe im Jahr 2010


vorher:                                                                                 nachher:

 

 


Ausbaukosten gesamt

146.466 €

 

Zuwendung

53.132 €

 

Antragsformulare

Anträge zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen sind bei den unten genannten Ansprechpartnern oder als Download erhältlich:

 

Ansprechpartner

Im Auftrag des Planungsbüros Sweco GmbH - Herr Flaspöhler

Falkenweg 16, 31840 Hessisch Oldendorf

Tel. 05152/9624-66 / Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Amt für regionale Landentwicklung Leine Weser

Herr Herten

Bahnhofsplatz 2 - 4 ; 31134 Hildesheim

Tel. 05121/9129-839 / Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: www.arl-lw.niedersachsen.de


Stadt Bad Münder am Deister
Fachdienst 0.02, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Obertorstr.1 ; 31848 Bad Münder
Frau Astrid Exner
Tel: 05042 / 943-238
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



 

Bleiben Sie in Kontakt

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