Umwelt, Natur- Landschaftsschutz

Ein funktions- und leistungsfähiges Umweltsystem und Nachhaltigkeit stellen eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für den Menschen dar. Demzufolge sind der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft notwendig. Ziel sollte es sein, die Lebens- und Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger von Bad Münder und die künftigen Generationen zu erhalten und zu steigern. Beispielsweise erhöhen Bäume, Gehölzgruppen und Grünflächen die Attraktivität der Stadt als Aufenthaltsraum und prägen das Landschaftsbild. Ferner haben diese unter anderem einen großen Wert für den Natur- und Wasserhaushalt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Umwelt- und Naturschutz, beispielsweise geplanten Baumfällungen auf Ihrem Grundstück, an die Stadt Bad Münder:

Herr Schulz
Tel. 05042/943-124
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Umwandlung von städtischen Grünflächen in insektenfreundliche Blühflächen

Vor dem Hintergrund des Insektensterbens der letzten Jahre plant die Stadt Bad Münder die Umsetzung eines Blühflächenkonzeptes für die Kommune. Hierfür sollen in einem ersten Schritt zwei Flächen in der Kernstadt umgewandelt und mit Flyern und Informationstafeln über das Thema informiert werden.

Die insgesamt 8.000m² großen Flächen im Osten der Stadt bilden einen Anfang und stellen Lebensraum für diverse Bienen-, Schmetterlings- und andere Insektenarten.

Nähere Informationen finden Sie hier:

 

Baumschutz

Aus städtebaulicher und naturschutzfachlicher Sichtweise kommt dem Schutz des Baum- und Heckenbestandes im Stadtgebiet ein großer Stellenwert zu. So können Gehölze aufgrund einer Baumschutzsatzung, durch Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Landschaftsschutzgebiet-Verordnungen sowie mittels einer Festsetzung als Naturdenkmal geschützt sein.

Bebauungspläne

Laut § 9 BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; sowie das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern festgesetzt werden.

Baumschutzsatzung (Geschützter Landschaftsbestandteil)

Nicht für alle Bereiche des Stadtgebietes liegen Bebauungspläne vor, wodurch Bäume zur Erhaltung festgesetzt und somit geschützt werden können. Gemäß BNatSchG sind geschützte Landschaftsbestandteile rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,  zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

Auf Grundlage von § 22 NAGBNatSchG (zu § 29 BNatSchG) wurde im Jahr 1997 durch den Rat der Stadt Bad Münder am Deister der Schutz des Baum- und Heckenbestandes auf dem Stadtgebiet durch eine Satzung beschlossen. Fragen zum Baumkataster, welches Bestandteil der Baumschutzsatzung ist, richten Sie bitte aus Gründen der Aktualität an die Stadt.



Landschaftsschutzgebiete

Gemäß § 19 NAGBNatSchG (zu § 26 BNatSchG) kann die Naturschutzbehörde Gebiete durch Verordnung als Landschaftsschutzgebiet festsetzen. Die Untere Naturschutzbehörde für das Stadtgebiet Bad Münder ist der Landkreis Hameln-Pyrmont.

In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Zu den Verbotstatbeständen kann die Entfernung von Gehölzen zählen.

Baumdenkmale (Naturdenkmal)

Nach § 21 NAGBNatSchG (zu § 28 BNatSchG1) sind Naturdenkmäler rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Gründe für die Unterschutzstellung können wissenschaftlicher, geschichtlicher oder landeskundlicher Natur sein. Weitere Gründe können Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sein.

Die Untere Naturschutzbehörde kann solche Einzelschöpfungen und Flächen, wie beispielsweise Bäume, durch Verordnung als Naturdenkmal festsetzen.

 

Grünflächenpatenschaften

Seit 1996 gibt es in der Stadt Bad Münder das Angebot zur Übernahme einer Grünflächenpatenschaft. Bei den öffentlichen Grünflächen handelt es sich in der Regel um Randstreifen und Beetflächen, die in unmittelbarer Nähe zu privaten Grünstücken liegen. Im Rahmen einer Grünflächenpatenschaft haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Patenschaftsfläche nicht nur zu pflegen, sondern u. U. auch in Absprache mit der Stadtverwaltung neu zu gestalten. Bei der Übernahme einer Patenschaft wird Wert darauf gelegt, dass die Pflege entsprechend regelmäßig erfolgt. Eine Einfriedung der Fläche ist jedoch nicht erlaubt. Das Schneiden von Gehölzen zählt nicht dazu.


Bleiben Sie in Kontakt

Für Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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