Stand 17.03.20/12:00
Der Stab (SAE) hat entschieden, dass zusätzlich die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Eheschließungen
Im Trauzimmer des Verwaltungsgebäudes Steinhof werden weiterhin Eheschließungen durchgeführt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 6 Personen begrenzt.
2. Friedhöfe und Kapellen
Für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und die Vergabe der städtischen Friedhofskapellen gilt ab sofort bis auf weiteres:
Grundsätzlich wird empfohlen, auch auf den Freiflächen der städtischen Friedhöfe die allgemeinen Regelungen zur dringend notwendigen Reduzierung der Sozialkontakte einzuhalten, insbesondere die Abstandsempfehlungen zu beachten. Hier folgen evtl. noch weitere Einschränkungen in Umsetzung der von Land und Bund gestern veröffentlichten Maßnahmen.
In Trauerfällen ist es für jeweils bis zu 5 Personen möglich, nach Terminvereinbarung von den Verstorbenen im Vorfeld der Beisetzung Abschied zu nehmen.
Städtische Friedhofskapellen werden für private Trauerfeiern im engsten Familienkreis (maximal 10 Personen) unter Beachtung der aktuellen Hygieneempfehlungen überlassen.
Es werden zehn Sitzplätze zur Verfügung gestellt, die 1,50 bis 2,00 m auseinander stehen – Stehplätze sind nicht möglich.
Es erfolgt eine Ausschilderung, wonach dringend empfohlen wird, jeglichen Körperkontakt zu unterlassen (kein Händeschütteln, keine Umarmung).
- 3. Wochenmarkt
Der Wochenmarkt bleibt grundsätzlich geöffnet. Einzelfallentscheidungen erfolgen evtl. noch über das städtische Ordnungsamt.
- 4. städtische Spiel- und Sportplätze
Alle städtischen Spiel- und Sportplätze im Stadtgebiet werden geschlossen.