Verwaltungsausschuss beschließt erste Unterstützungsmaßnahmen (Liquiditätshilfen)

Stand 29.03.20/13:00 Uhr

 

Die Beratungen zum 5 Mio.- Förderprogramm auf Kreisebene werden unverzüglich fortgesetzt. Ziel ist eine kurzfristige Beschlussfassung, um erforderliche kommunale Unterstützungen schnellstmöglich bereitstellen zu können.

 

Vorab hat der Verwaltungsausschuss zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronakrise im schriftlichen Verfahren am Wochenende bereits folgende Liquiditätshilfen zur finanziellen Unterstützung Betroffener beschlossen:

 

  1. Unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 Anträge auf Stundung fälliger Gewerbesteuern, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf diese stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet.

 

  1. Gleiches gilt sinngemäß für die übrigen kommunalen Steuer- und Abgabearten, sofern diese durch Maßnahmen aufgrund der Pandemie vergleichbar betroffen sind.

 

  1. Sondernutzungsgebühren von Gewerbetreibenden werden für den Zeitraum der angeordneten Geschäftsschließungen erlassen, bereits geleistete Zahlungen erstattet.

 

  1. Kindertagesstättengebühren der Eltern der Krippen- und Hortkinder sowie der Eltern, die im Regelbereich „Zusatzleistungen“ wie z.B. Frühbetreuung oder über die Regelbetreuung hinausgehende Stunden gebucht haben, werden für den Zeitraum der angeordneten Schließungen der Einrichtungen erlassen, soweit keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Im Falle der Notbetreuung erfolgt nur die Abrechnung der regulären Betreuungszeiten. Auch hier werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

 

Die Höhe der daraus für die Stadt Bad Münder insgesamt entstehenden finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

 

 

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