Willkommen
Stand 06.01.2021
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin maßgeblich unser Leben.
Das Infektionsgeschehen macht es leider erforderlich, dass bestehende Einschränkungen bestehen bleiben und erheblich erweitert werden.
Meine Bitte an Sie, halten Sie die bestehenden Regeln ein, schützen Sie Ihre Mitmenschen und sich persönlich.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen und bitte um Ihr Verständnis, dass sich der Lockdown auch auf den Dienstbetrieb der Stadtverwaltung auswirkt. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie neben Informationen zum Infektionsgeschehen auf dieser Seite unter „Corona“.
Persönlich erreichen Sie mich weiterhin unter der Telefonnummer 943 130 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Herzliche Grüße
Bleiben Sie gesund.
Hartmut Büttner
Bürgermeister der Stadt Bad Münder am Deister
1. Nachtrag zum Haushalt 2020
Jahresabschlüsse 2012 und 2013
Hier können Sie die Jahresabschlüsse der Jahre 2012 und 2013 einsehen
Anliegerreinigungspflichten
Hier erhalten Sie Informationen über die Anliegerreinigungspflichten (Sommer und Winter) im Gebiet der Stadt Bad Münder.
Ferienbetreuung 2021
Seit 2005 gibt es in Bad Münder eine verlässliche Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 6-12 Jahren in den Oster-, Sommer- und Herbstferien, die Eltern den Spagat zwischen Berufstätigkeit und Betreuung in den Ferien erleichtern soll.
Im Rahmen dieser Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt das Familienbüro der Stadt Bad Münder auch im Jahr 2021 wieder in Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen zahlreiche kreative und interessante Wochenangebote als verlässliche Ferienbetreuung zur Verfügung.
Anmeldungen sind ab dem 11.01.2021 möglich.
Kommunalwahlen am 12.09.2021
Gemäß § 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 1 der Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2021 vom 31. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 39) findet die Wahl des Rates der Stadt Bad Münder am Deister und die Wahl der Ortsräte in den 9 Ortschaften der Stadt Bad Münder am Deister – zugleich mit der Kreiswahl im Landkreis Hameln-Pyrmont - am Sonntag, den 12. September 2021 in der Zeit von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr statt.“
Öffnungszeiten des Service-Büros
Auf Grund aktueller Erfordernisse ist das Service-Büro donnerstags,
in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr, geschlossen.
Es wird um Verständnis gebeten.
Der Bürgermeister
Bad Münder bewegt
Seit 2014 führt die Stadt Bad Münder über ihre Tochtergesellschaft GeTour GmbH zahlreiche Maßnahmen zur kommunalen Gesundheitsförderung durch.
Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt ist der Prozess der Gesundheitsförderung zu einem nachhaltigen Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zum Wohl der Bevölkerung etabliert.
Die Federführung des Projektes liegt bei der GeTour GmbH.
Mit der BKK24 konnte ab 2020 ein neuer Partner für das Projekt "Bad Münder bewegt" gewonnen werden.
Die BKK24 hat mit „Länger besser leben“ eine Gesundheitsinitiative ins Leben gerufen, die aufgrund der hohen und zunehmenden Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention stetig ausgebaut wird.
Nähere und aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.oestliches-weserbergland.de/bad-muender-bewegt
GeTour GmbH sucht dringend Zimmer für Lehrgangsteilnehmer in Bad Münder
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Die GeTour GmbH sucht dringend neue Privatvermieter, die Zimmer für Lehrgangsteilnehmer zur Verfügung stellen können. Die vorhandene Kapazität reicht aufgrund der sehr guten Auslastung nicht mehr aus.
Das ganze Jahr (außer 4 Wochen in den Sommerferien) kommen zeitgleich fast 100 Teilnehmer/innen an Lehrgängen des Studieninstitutes des Landes Niedersachsen (SIN) nach Bad Münder. Diese Personen werden von der GeTour in Einzel- oder Doppelzimmer mit Dusche/WC bei Privatvermietern in Bad Münder (Kernstadt und Ortsteile) untergebracht.
Die Teilnehmer bleiben in der Regel mehrere Wochen. Die Vergütung für die Vermieter beträgt ab 2020 pro Person/Nacht 10,00 €, der Einzelzimmerzuschlag beträgt 3,50 €. Somit ergibt sich in einem Monat eine Vermietungseinnahme von ca. 400,00 € pro Person.
Informationen über die notwendige Ausstattung der Zimmer, die Bezahlung und Vermietung erhalten Sie gerne bei Frau Alexandra Dolle, GeTour GmbH, Tel.: 05042/929804 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz
STADT BAD MÜNDER AM DEISTER
DER BÜRGERMEISTER
Bekanntmachung
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in
- 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
2.1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder
Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen im Sinne dieser Vorschrift sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Weiterlesen: Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz
Veröffentlichung Baulückenkataster
Veröffentlichung Baulückenkataster
Für alle Ortsteile wurden Baulücken ermittelt. Mit Hilfe dieses Katasters soll die Innenentwicklung gefördert werden. Der Kontakt zwischen Eigentümern von Baulücken und interessierten Bauwilligen soll vermittelt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bad-muender.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=152&Itemid=296