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Grußwort des Bürgermeisters

Hartmut Büttner

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Stadt Bad Münder am Deister.

Diese Seiten sollen Ihnen umfangreiche Informationen über die Stadt Bad Münder am Deister mit ihren insgesamt 16 Ortsteilen geben und über die Arbeit der Gremien der Stadt und der Verwaltung informieren. Ich hoffe, dass Ihnen der Internetauftritt des Rathauses zusagt und Sie die gewünschten Informationen schnell finden. Meine Hoffnung besteht insbesondere darin, Ihnen ggf. einen Behördengang oder einen Anruf erspart zu haben.

Sofern Ihnen diese Internetseiten nicht weiter geholfen haben, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung. Die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Sie der Rubrik "Was erledige ich wo" entnehmen.

Anregungen zur Verbesserung der Internetseiten nimmt die Verwaltung gerne entgegen.

Ihr

Hartmut Büttner

Bürgermeister der Stadt Bad Münder am Deister




 

 

Schließung der Verwaltung am 27. Dezember 2019

STADT BAD MÜNDER AM DEISTER

Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung

 

Am

Freitag, den 27. Dezember 2019,

 

bleiben die Verwaltungsgebäude Steinhof, Steinhof 1, Rathaus und Service-Büro, Obertorstr. 1/3, sowie der Bauhof, Rahlmühler Straße 100, der Stadt Bad Münder am Deister für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Notdienstleiter der Stadt Bad Münder am Deister unter der Ruf-Nr. 01 72 / 2 01 51 55.

 

Bad Münder, im Dezember 2019

 

Büttner

Stellenanzeige Fachangestellte/r für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmer/in (m/w/d)

Die Stadt Bad Münder am Deister sucht für die Badesaison 2020 eine/n

 

Fachangestellte für Bäderbetriebe (m/w/d)

 

Rettungsschwimmer/in

mit dem Rettungsschwimmabzeichen in Silber (m/w/d)

 

Zu besetzen ist eine befristete Vollzeitbeschäftigung vom 01.05. - 31.10.2020.

Weiterlesen: Stellenanzeige Fachangestellte/r für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmer/in (m/w/d)

Schließung des Standesamtes am 04.12. und 11.12.2019

STADT BAD MÜNDER AM DEISTER

Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung

 

Das Standesamt der Stadt Bad Münder am Deister bleibt am

 

Mittwoch, den 04.Dezember 2019, und

Mittwoch, den 11. Dezember 2019

 

aus dienstlichen Gründen geschlossen.

 

Bad Münder, der 28.11.2019

 

Büttner

Feuerwehrhaus Eimbeckhausen; Umbau- und Sanierungsplanung

Hier finden Sie die Präsentation der Umbau- und Sanierungsplanung für das Feuerwehrgerätehaus Eimbeckhausen.

 

 

Präsentation FFW Eimbeckhausen
Download

 

Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz

STADT BAD MÜNDER AM DEISTER

Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung

 

Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG)

 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

 

Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

 

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

 

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

 

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf

Weiterlesen: Bekanntmachung Widerspruchsrecht Bundesmeldegesetz

Änderung der Öffnungszeiten des Service-Büros

STADT BAD MÜNDER AM DEISTER
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

Aus personellen und organisatorischen Gründen ändern sich die Öffnungszeiten des Service-Büros.

Die Mitarbeiterinnen des Service-Büros sind im Rahmen einer 3-monatigen Probephase ab dem 01. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zukünftig

Montag und Dienstag von 8.00 - 12.30 Uhr,
Donnerstag von 8.00 - 17.30 Uhr
sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

zu erreichen.

Sofern sich die Öffnungszeiten bewähren, werden Sie ab 01.01.2020 auf Dauer fortgeführt.

Bad Münder, den 24.09.2019

Büttner

Veröffentlichung Baulückenkataster

Veröffentlichung Baulückenkataster

Für alle Ortsteile wurden Baulücken ermittelt. Mit Hilfe dieses Katasters soll die Innenentwicklung gefördert werden. Der Kontakt zwischen Eigentümern von Baulücken und interessierten Bauwilligen soll vermittelt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bad-muender.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=152&Itemid=296

Parken in Bad Münder

Parken in Bad Münder und Änderung der Verkehrsführung im Innenstadtbereich

Parken in Bad Münder
Download

Verlässliche Ferienbetreuung 2020

Hier finden Sie die Angebote für die Ferienbetreuung 2020:

Ferienbetreuung 2020
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