Innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Bad Münder befinden sich zahlreiche Kulturdenkmale.
Der Schutz dieser Kulturdenkmale ist im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geregelt.
Kulturdenkmale im Sinne des Gesetzes sind: Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale.
Baudenkmale sind bauliche Anlagen, Gruppen baulicher Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen in der Umgebung eines Baudenkmals und Zubehör gelten als Teile des Baudenkmals, wenn sie mit diesem eine Einheit bilden.
Eigentümer und Besitzer von Baudenkmalen sind zur Erhaltung und Pflege verpflichtet.
Kulturdenkmale dürfen nicht zerstört, gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt werden, dass ihr Denkmalwert beeinträchtigt wird.
Der Fachdienst Bauaufsicht des Landkreises Hameln-Pyrmont nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde für das Kreisgebiet, also auch für die Stadt Bad Münder, wahr.
Falls Sie als Eigentümer oder Besitzer Zweifel daran haben, ob Ihr Gebäude ein Baudenkmal sein könnte, wenden Sie sich an die Stadt Bad Münder oder die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zum Denkmalverzeichnis.
Einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde bedarf im Wesentlichen, wer
- ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instand setzen oder wiederherstellen,
- ein Bau- oder Bodendenkmal von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen
will.
Ein denkmalrechtlicher Antrag kann formlos gestellt werden und erfordert in der Regel eine ausführliche Baubeschreibung sowie Fotos von dem Objekt. Es empfiehlt sich, die erforderlichen Unterlagen bei den Mitarbeitern der unteren Denkmalschutzbehörde zu erfragen.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt kostenlos.
Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung begonnen werden.
Link zur Unteren Denkmalschutzbehörde, Vordrucke, Antragsformulare und Merkblätter:
https://www.hameln-pyrmont.de/index.php?object=tx,2561.2&ModID=10&FID=2561.268.1