Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen (über 8.200 Kfz/Tag)

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie der § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichten die Gemeinde zur Aufstellung und regelmäßigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.

Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten. Sie erfassen Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet (= Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke über 8.200 Kfz/Tag), welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Damit machen Sie Lärmprobleme und negative Auswirkungen sichtbar. Der Lärmaktionsplan enthält eine Analyse dieser Lärmsituation. Er kann Schwerpunkte deutlich machen und eine Priorisierung vornehmen. Darüber hinaus kann er Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen.

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes werden die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Verfahrensstand:

Für Bad Münder wurde 2020 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt und beschlossen.

Im Februar 2024 hat der Verwaltungsausschuss die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen. Aktuell wird der Vorentwurf durch ein Ingenieurbüro erstellt.

 

Dateien:

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