- Der verkehrsberuhigte Bereich ist auf dem Plan gelb dargestellt.
- Der verkehrsberuhigte Bereich darf in Schrittgeschwindigkeit mit der vorgeschriebenen Rücksicht auf den Fußgänger- und Fahrradverkehr befahren werden. Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gilt eine Parkzeitbeschränkung auf zwei Stunden (Parkscheibenregelung).
- Die Markstraße – auf dem Plan grün – dargestellt ist Fußgängerzone. Für Anlieger ist das Befahren von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr frei (Schrittgeschwindigkeit, vorgeschriebene Rücksicht auf Fußgängerverkehr)
- Der Kirchhof dient dem Anwohner- und Anliegerparken (mit Ausnahmegenehmigung). Darüber hinaus ist Taxen- und Lieferverkehr zugelassen.
- Auf dem Parkplatz Lange Straße stehen vier öffentliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge zur Verfügung.
- Für längere Parkzeiten nutzen Sie bitte die ausgeschilderten Dauerparkplätze oder weichen Sie auf die Parkmöglichkeiten in den innenstadtnahen Straßen aus.
- Die Stadt Bad Münder erhebt für die öffentlichen Parkplätze keine Parkgebühren. Es gibt weitere gebührenpflichtige private Parkplätze, die auf der Karte oben nicht dargestellt sind.
- Der Fahrradverkehr ist im Innenstadtbereich – auf dem Plan gelb und grün dargestellt – in Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung zugelassen.
- In der Markstraße und vor dem Martin-Schmidt-Konzertsaal in der Hannoverschen Straße 14a stehen Schließfächer mit Lademöglichkeit für Fahrradakkus zur Verfügung.
- Auf dem Steinhof, auf dem Parkplatz Lange Straße und vor dem Martin-Schmidt-Konzertsaal in der Hannoverschen Straße 14 a stehen überdachte Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.
Die Einhaltung der bestehenden Regelungen wird überwacht. Verstöße werden mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet.