Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge

Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erhebt die Stadt Bad Münder nach Satzungsrecht von Eigentümern Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge.
 
Bei erstmaliger Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge fällig, die 90% der Gesamtkosten einer Straßenbaumaßnahme betragen, verteilt auf alle Grundstücke, die durch die Straße erstmalig erschlossen werden.
 
Bei Erneuerung oder Verbesserung bzw. Grundsanierung der öffentlichen Straßen werden Straßenausbaubeiträge erhoben, die je nach Art der Straße bis zu 75 % der Kosten betragen, verteilt auf alle anliegenden Grundstücke. Auch bei Straßen, die im Rahmen von Förderprogrammen ausgebaut werden, werden ggf. nach Abzug der Fördermittel die Kosten anteilig auf die Stadt Bad Münder und die Anlieger verteilt.
Wir helfen in allen Beitragsangelegenheiten (Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge) und in Fragen zum Zahlungsverkehr in Beitragsangelegenheiten insbesondere zu Stundungsmöglichkeiten.
die Straßenausbaubeitragssatzung sowie die Erschließungsbeitragssatzung finden Sie hier.


weitere Informationen bekommen Sie bei:
 
Anna Placzko
Fachdienst 3.31 Tiefbau
Rathaus, Zimmer 5 (EG)
Tel: 05042 / 943 - 118
Fax: 05042 / 943 - 155
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

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